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Sie befinden sich:  Winterthur > Steueramt > Gut zu wissen > Zivilstands-Änderungen Freitag, 30. Juli 2010
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Zivilstands-Änderungen

Heirat und registrierte Partnerschaft

Eine Besteuerung als Ehepaar findet erst ab dem Folgejahr der Heirat statt. Für das Heiratsjahr muss deshalb jeder Ehepartner noch alleine eine Steuererklärung einreichen. Mit dieser Steuererklärung wird die Rechnung für das Heiratsjahr definitiv.

Beispiel: Heirat am 05.06.2007:
Ab Steuerperiode 2008 als Ehepaar steuerpflichtig. Die Steuererklärung 2007 muss noch getrennt eingereicht werden. Diese Steuererklärung 2007 wird im Jahr 2008 ausgefüllt. Beide Ehepartner erhalten eine eigene definitive Rechnung 2007.

Für die der Heirat folgende Steuerperiode wird dem Ehepaar eine gemeinsame, geschätzte Steuerrechnung zugestellt. Das Paar kann jedoch auch einen Antrag auf Änderung der provisorischen Steuerrechnung stellen Antrag geänderte prov. Rechnung Online Formular .

Für die Bundessteuer kann eine gemeinsame Besteuerung für das Heiratsjahr beantragt werden:
online Schalter Bundessteuer Externer Link  oder Telefon + 41 43 259 40 50.

Für ab Jahr 2007 registrierte Partnerschaften ist das Vorgehen genau gleich.



Trennung / Scheidung (Muster Steuerrechnung) Interner Link

Durch die Trennung / Scheidung werden beide rückwirkend per 1.1. der Steuerperiode als Einzelpersonen steuerpflichtig. Wir erstellen, in der Regel für die Frau (evtl. für den Mann), eine provisorische Steuerrechnung, welche lediglich auf einer Schätzung beruht und sich auf Ihre persönlichen Einkommensverhältnisse beschränkt. Sie haben die Möglichkeit Akontozahlungen zu leisten. Sie vermeiden dadurch unnötig hohe Nachbelastungen. Falls Sie bereits Zahlungen an die gemeinsame für das Ehepaar ausgestellte Steuerrechnung geleistet haben, bitten wir um schriftliche Mitteilung unter Beilage der entsprechenden Zahlungsbelege oder mit einer Bestätigung von Ihnen beiden. Ohne Ihre Mitteilung werden die geleisteten Zahlungen bis zum Datum der Trennung je zur Hälfte aufgeteilt. Selbstverständlich können Sie uns auch genauere Angaben über Ihre tatsächlichen Einkommensverhältnisse machen, damit wir die provisorische Steuerrechnung anpassen können.


Tod

Der Tod eines Ehegatten gilt als Beendigung der Steuerpflicht als Ehepaar und als Beginn der Steuerpflicht für den überlebenden Ehepartner bzw. die überlebende Ehepartnerin. Im Kalenderjahr ist daher für den Zeitraum 1. Januar bis zum Todestag eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. (Wie bei einem Todesfall vorzugehen ist.) Interner Link 


© Copyright Stadt Winterthur 2010 | Disclaimer/Impressum Seite gesendet: 30.07.2010 - 22:39:55

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