Ergeben sich im laufenden Jahr erhebliche Einkommensveränderungen, so haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, beim Steueramt eine neue, provisorische Steuerrechnung ausstellen zu lassen, welche die neue Situation berücksichtigt.
Das entsprechende Steuererklärungsverfahren wird erst im darauf folgenden Jahr durchgeführt.
Pensionierung
Aendern sich die Einkünfte im laufenden Jahr, so haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit beim Steueramt eine neue provisorische Steuerrechnung ausstellen zu lassen, welche die neue Situation berücksichtigt.
Das entsprechende Steuererklärungsverfahren wird erst im darauf folgenden Jahr durchgeführt.
Arbeitslosigkeit
Die Einkommensveränderung bei vorübergehender Arbeitslosigkeit wird mit der Steuererklärung des darauf folgenden Jahres abgedeckt.
Bei Wegfall des Arbeitslosentaggeldes kann diese Einkommensverminderung auch sofort berücksichtigt werden.
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