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Sie befinden sich:  Winterthur > Steueramt > Gut zu wissen > Arbeitsverhältnis Freitag, 30. Juli 2010
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Arbeitsverhältnis

Wechsel Selb- / Unselbständigkeit Interner Link
Pensionierung Interner Link
Arbeitslosigkeit Interner Link


Wechsel Selb- / Unselbständigkeit

Ergeben sich im laufenden Jahr erhebliche Einkommensveränderungen, so haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, beim Steueramt eine neue, provisorische Steuerrechnung ausstellen zu lassen, welche die neue Situation berücksichtigt.

Das entsprechende Steuererklärungsverfahren wird erst im darauf folgenden Jahr durchgeführt.



Pensionierung

Aendern sich die Einkünfte im laufenden Jahr, so haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit beim Steueramt eine neue provisorische Steuerrechnung ausstellen zu lassen, welche die neue Situation berücksichtigt.

Das entsprechende Steuererklärungsverfahren wird erst im darauf folgenden Jahr durchgeführt.



Arbeitslosigkeit

Die Einkommensveränderung bei vorübergehender Arbeitslosigkeit wird mit der Steuererklärung des darauf folgenden Jahres abgedeckt.

Bei Wegfall des Arbeitslosentaggeldes kann diese Einkommensverminderung auch sofort berücksichtigt werden.

Bei Zahlungsschwierigkeiten setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Stundung oder Ratenzahlung.

Zahlungsvereinbarung/Stundung Interner Link 



© Copyright Stadt Winterthur 2010 | Disclaimer/Impressum Seite gesendet: 30.07.2010 - 22:39:46

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